EU Battery Regulation (EU) 2023/1542: Inhalt, Umsetzung, aktueller Stand

Die EU Battery Regulation 2023/1542 verändert den Umgang mit Batterien grundlegend. Was jetzt gilt, was 2027 kommt – und warum strukturierte Daten und Smart IDs entscheidend sind.
Mit der EU Battery Regulation (EU) 2023/1542 hat die EU erstmals ein einheitliches, direkt geltendes Regelwerk geschaffen, das den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdeckt – von Rohstoffen und Design über Inverkehrbringen und Nutzung bis zu Rücknahme, Recycling und Sekundärrohstoffen. Die Verordnung ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich seit 18. Februar 2024.
Für Unternehmen ist das Thema nicht nur „Compliance“, sondern ein neues Daten- und Nachweismodell: Wer Batterien herstellt, importiert, vertreibt oder in Produkten verbaut, muss künftig deutlich mehr standardisierte Informationen liefern, aktuell halten und über die Lieferkette hinweg belegen.
1) Geltungsbereich: Welche Batterien sind betroffen?
Die Verordnung gilt breit für nahezu alle Batteriekategorien, unabhängig davon, ob sie einzeln verkauft oder in Produkte eingebaut werden – u. a.:
- Gerätebatterien (portable)
- SLI-Batterien (Starter/Lighting/Ignition)
- LMT-Batterien (z. B. E-Bikes, E-Scooter)
- EV-Batterien
- Industriebatterien (u. a. stationäre Speicher)
Ausnahmen betreffen insbesondere bestimmte militärische bzw. sicherheitsrelevante Anwendungen. (Details ergeben sich aus dem Verordnungstext und den jeweiligen Artikeln/Anhängen.)
2) Inhalt: Was verlangt die Verordnung konkret?
Die EU Battery Regulation ist bewusst „End-to-End“ gedacht. Die wichtigsten Pflichten lassen sich in acht Blöcke gliedern:
A) Nachhaltigkeits- und Produktanforderungen
- CO₂-Fußabdruck: Für bestimmte Batteriekategorien werden (phasenweise) Anforderungen an Deklaration, Methodik und ggf. Grenzwerte aufgebaut.
- Mindestanteile an Rezyklaten: Mindestgehalte an recycelten Rohstoffen werden stufenweise eingeführt.
- Leistung & Haltbarkeit: Anforderungen an Performanceparameter und Lebensdauer (je nach Batterietyp).
(Die konkrete Ausgestaltung hängt in vielen Punkten von delegierten/implementierenden Rechtsakten ab – das ist ein Kernelement der Verordnung.)
B) Sicherheit, Konformität, Marktüberwachung
Die Verordnung ist auch Teil des EU-Produktsicherheits- und Konformitätsregimes (inkl. Anforderungen an Nachweise und ggf. Prüf-/Bewertungsverfahren je Kategorie).
C) Kennzeichnung & Verbraucher-/Nutzerinformationen
Batterien müssen schrittweise umfassender gekennzeichnet werden (u. a. Leistungsdaten, relevante Stoff-/Sicherheitsinformationen, Entsorgungshinweise).
D) Austauschbarkeit/Entnehmbarkeit (Reparierbarkeit)
Für bestimmte eingebettete Batterien gelten Anforderungen an Removability/Replaceability – mit definierten Ausnahmen.
E) Rücknahme, Sammlung, Recycling & Materialrückgewinnung
- Erhöhte Anforderungen an Sammlung, Recyclingeffizienz und Materialrückgewinnung (z. B. für kritische Rohstoffe).
- Ergänzende Regeln zur Berechnung/Verifizierung von Recyclingeffizienz wurden 2025 weiter konkretisiert.
F) Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Hersteller/„Producer“ müssen sich (grundsätzlich) in den Mitgliedstaaten registrieren und Rücknahme-/Finanzierungs- und Informationspflichten erfüllen. Ab 18. August 2025 ist hier ein zentraler Meilenstein, da ab diesem Datum auch die alte Batterierichtlinie endgültig abgelöst wird.
G) Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Due Diligence)
Für bestimmte Rohstoffe (u. a. Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit) sieht die Verordnung Sorgfaltspflichten vor. Der Gesetzgeber hat die Anwendung dieser Pflichten jedoch um zwei Jahre verschoben: statt 2025 gilt nun 18. August 2027 als Stichtag.
H) Digitaler Batteriepass (Battery Passport) und QR-Zugriff
Ein zentrales Element ist der digitale Batteriepass: Ab 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien (insbesondere EV- und bestimmte Industriebatterien, abhängig von Kapazität/Scope) einen digitalen Pass haben, der typischerweise über einen QR-Code zugänglich ist.
3) Umsetzung: Die wichtigsten Stichtage (Praxisorientierung)
Die Verordnung wird phasenweise wirksam. Für die operative Planung sind besonders relevant:
- 17.08.2023: Inkrafttreten
- 18.02.2024: Grundsätzliche Anwendbarkeit vieler Vorschriften
- 18.08.2025: Aufhebung der alten Batterierichtlinie / EPR-Meilenstein und weitere operative Pflichten
- 18.08.2027: Due-Diligence-Pflichten (nach Verschiebung)
- 18.02.2027: Digitaler Batteriepass (QR-Zugriff / Datenbereitstellung)
Wichtig: Viele Detailanforderungen hängen von delegierten Rechtsakten, Implementing Acts und Leitlinien ab. Wer „nur“ den Verordnungstext liest, wird in der Umsetzung schnell feststellen, dass das Pflichtenbild dynamisch weiter konkretisiert wird.
4) Aktueller Stand Ende 2025: Wo stehen wir heute?
Zum Jahresende 2025 lässt sich der Status grob so zusammenfassen:
- Die Verordnung ist in Kraft und seit 18.02.2024 grundsätzlich anwendbar.
- Die alte Batterierichtlinie wurde zum 18.08.2025 aufgehoben – damit ist das neue Regime „allein maßgeblich“.
- Due Diligence wurde per Änderungsverordnung 2025 auf 18.08.2027 verschoben, um Unternehmen mehr Vorlauf zu geben.
- Battery Passport bleibt ein 2027-Thema, zugleich laufen 2024/2025 viele Arbeiten an Sekundärrecht und Guidance weiter (Methoden, Datenpunkte, Zugriffsrechte, Prüf- und Nachweisketten).
- ECHA und EU-Institutionen arbeiten parallel an Studien/Guidance zu Einzelthemen, was zeigt: Das „Betriebsmodell“ der Verordnung ist im Feinschliff.
5) Bezug zu AIRdBASE: Warum das ein Smart-ID- und Datenplattform-Thema ist
Die EU Battery Regulation ist in der Praxis vor allem eines: ein strukturierter Daten- und Nachweisprozess über viele Akteure hinweg. Genau hier spielt AIRdBASE seine Stärken aus.
AIRdBASE als „Battery Compliance Backbone“
Mit AIRdBASE können Sie eine Batterie (oder ein batteriebetriebenes Produkt) als Objekt führen und dazu alles verknüpfen, was die Verordnung künftig verlangt:
- Stammdaten & technische Daten (Kapazität, Chemie, Serien-/Chargenbezug, Herstellerrollen)
- Dokumente & Nachweise (Konformität, Prüfberichte, Lieferantenerklärungen, Recycling-/EPR-Nachweise)
- Versionierung und Historie (entscheidend, wenn Daten „up-to-date“ gehalten werden müssen)
- Zugriffsrechte (intern/extern, Rollen & Gruppen)
- Kommunikation und Nachverfolgung (Benachrichtigungen, Aufgaben/Workflows rund um fehlende Daten)
Smart ID / QR als Brücke zum Batteriepass
Der Batteriepass wird 2027 typischerweise über QR-Zugriff realisiert. AIRdBASE ist genau auf dieses Muster ausgelegt:
- Smart ID (QR) als eindeutiger Zugangspunkt am Objekt
- Scannen → gezielte Ausspielung von Daten (z. B. öffentlich vs. autorisiert)
- „Single source of truth“: nicht PDF-Chaos, sondern strukturierte Eigenschaften + verknüpfte Dokumente
Das ist besonders relevant, weil der Batteriepass nicht nur „ein PDF“ sein wird, sondern ein Datenobjekt mit Zugriffsrechten, Aktualisierungspflichten und Prüfbarkeit.
Praktische Use Cases (so wird es konkret)
- Hersteller/OEM: Aufbau einer zentralen „Evidence Library“ pro Batterieplattform/Serie
- Importeur/Distributor: Nachweisführung und Dokumentenanforderung an Lieferanten, revisionssicher organisiert
- Service & Second Life: Verknüpfung von Wartung/Repairs/Statusdaten mit dem Batterieobjekt (auch für Rücknahmeprozesse)
- EPR & Entsorgungspartner: Gesteuerter Zugriff auf die benötigten Informationen, ohne interne Datenbestände offenzulegen
6) Empfohlener 5-Schritte-Plan für Unternehmen
- Betroffenheit klären: Batteriekategorien, Rollen (Hersteller/Importeur/Distributor), Kapazitäten/Produktfamilien
- Datenmodell definieren: Welche Datenpunkte sind je Kategorie nötig (heute + absehbar bis 2027)?
- Nachweise zentralisieren: Dokumente, Prüfungen, Lieferantenerklärungen, Versionen, Verantwortlichkeiten
- QR-/Smart-ID-Strategie festlegen: Wer scannt wann was? Öffentlich vs. autorisiert, Service vs. regulatorisch
- Roadmap bis 2027: Battery-Passport-Readiness inkl. interner Prozesse, Datenqualität und Governance
Fazit
Die EU Battery Regulation (EU) 2023/1542 ist weniger „ein weiteres Gesetz“ als ein neues Betriebsmodell für Produktdaten: transparent, überprüfbar, lifecycle-orientiert und digital. Ende 2025 ist klar: Die grundlegenden Pflichten laufen, die Feindetails werden über Sekundärrecht weiter geschärft, und der Batteriepass 2027 wird zum operativen Kern.
AIRdBASE passt hier sehr direkt als Plattform für Objektverwaltung, Smart IDs (QR), Dokumentenlenkung, Rollenrechte und Audit-fähige Nachweisführung – also genau das, was Unternehmen brauchen, um den Batteriepass nicht als Projekt, sondern als Prozess zu betreiben.
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